In dieser Woche wurde ATELIER 70 davon in Kenntnis gesetzt, dass eines unserer Mitglieder Urheberrechtsverletzungen an Fotografien begangen hat. Die urheberrechtlich verletzten Arbeiten wurden im Rahmen unseres internen Bildwettbewerbs Bild/ Datei des Monats ohne unsere Kenntnis eingereicht, juriert und anschließend auf der Internetseite des ATELIER 70 öffentlich präsentiert.
Wir sind erschüttert, dass sich ein derartiger Vorfall innerhalb unserer Fotogruppe erstmalig ereignet hat und bedauern das Geschehene zutiefst. Über Jahrzehnte gewachsenes, gegenseitiges Vertrauen innerhalb der Gruppe ist durch diesen Vorfall erheblich gestört worden.
Nach Kenntnis des Vorfalls haben wir uns bemüht umgehend und umfassend zu reagieren. Die urheberrechtlich verletzten Werke auf unserer Internetseite wurden sofort entfernt und dafür ein dauerhaft verbleibender Platzhalter mit dem Hinweis zur Urheberrechtsverletzung eingesetzt.
Dem verursachenden Gruppenmitglied wurden aufgrund seines Vergehens folgende Konsequenzen auferlegt:
a) Rückwirkende Streichung sämtlicher Wettbewerbspunkte, die widerrechtlich durch urheberrechtsverletzendes Bildmaterial erworben wurden.
b) Sperrung der Teilnahme an den diesjährigen Bildwettbewerben des ATELIER 70, ebenfalls rückwirkend geltend.
c) Da das betroffene Gruppenmitglied freiwillig auch seine nicht betroffenen Bilder zurückgezogen hat, erfolgt daraus ebenfalls eine rückwirkende Revidierung der Wettbewerbspunkte und anerkannten Leistungen.
Zudem versichert ATELIER 70, dass die urheberrechtlich verletzten Bilder auch aus dem eigenen Bildarchiv entfernt wurden, welches die in internen Wettbewerben platzierten Fotografien aufbewahrt.
Wir erklären weiterhin, dass zu keinem Zeitpunkt eine Vermarktung der urheberrechtlich verletzten Bildwerke von Seiten des ATELIER 70 stattgefunden hat. Eine Vermarktung von Bildern unserer Mitglieder seitens ATELIER 70 hat in der Vergangenheit nicht stattgefunden und wird auch in der Zukunft nicht geschehen.
Für die öffentliche Präsentation der Urheberrechtsverstöße auf der Internetseite von ATELIER 70 entschuldigen wir uns in aller Form bei den betroffenen Fotografen.
Wir können das Geschehene leider nicht rückgängig machen, ziehen aber aus diesem Vorfall gruppeninterne Konsequenten. Wir haben daher am 4. Juni 2015 unser Regelwerk in den Punkten Einreichungsbedingungen, Reproduktions- und Veröffentlichungsrecht sowie Rechtsbelehrung/ Freistellungsverpflichtung überarbeitet. Das Regelwerk ist öffentlich auf unserer Internetseite hier einsehbar.
Zudem wurde jedem Mitglied auferlegt, dass Regelwerk zu unterzeichnen. Damit wollen wir all unsere Mitglieder noch einmal deutlich auf das Thema Bildrechte aufmerksam machen. Wir bedauern sehr, dass wir diese Maßnahmen ergreifen mussten, da es auch ein Stück weit Vertrauen innerhalb der Gruppe zerstört hat.
Salzgitter, den 6. Juni 2015 ATELIER 70