Bildhonorare und Namensnennungsrecht

Immer wie­der steht bei Foto­gra­fen und Bild­nut­zern die Fra­ge nach der Ver­gü­tung für Foto­gra­fien um Raum. Die Mit­tel­stands­ge­mein­schaft Foto-Mar­ke­ting ermit­telt jähr­lich die aktu­el­len Hono­ra­re für Foto­nut­zun­gen in Deutsch­land und gibt die­se in einem Leit­fa­den her­aus. Ein unent­behr­li­cher Hel­fer für alle die Nut­zungs­rech­te an Fotos erwer­ben oder ver­äu­ßern möchten.
Das Namens­nen­nungs­recht ist eben­so klar gere­gelt. Wird ein Foto ver­öf­fent­licht, so hat der Foto­graf das Recht, dass sein Name genannt wird. Das nach­fol­gen­de Video erläu­tert die Rechts­la­ge und die Mög­lich­kei­ten als Foto­graf sein Recht zu erhalten.