Öffentliche Erklärung zu Urheberrechtsverletzungen

In die­ser Woche wur­de ATELIER 70 davon in Kennt­nis gesetzt, dass eines unse­rer Mit­glie­der Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen an Foto­gra­fien began­gen hat. Die urhe­ber­recht­lich ver­letz­ten Arbei­ten wur­den im Rah­men unse­res inter­nen Bild­wett­be­werbs Bild/ Datei des Monats ohne unse­re Kennt­nis ein­ge­reicht, juriert und anschlie­ßend auf der Inter­net­sei­te des ATELIER 70 öffent­lich präsentiert.

Wir sind erschüt­tert, dass sich ein der­ar­ti­ger Vor­fall inner­halb unse­rer Foto­grup­pe erst­ma­lig ereig­net hat und bedau­ern das Gesche­he­ne zutiefst. Über Jahr­zehn­te gewach­se­nes, gegen­sei­ti­ges Ver­trau­en inner­halb der Grup­pe ist durch die­sen Vor­fall erheb­lich gestört worden.

Nach Kennt­nis des Vor­falls haben wir uns bemüht umge­hend und umfas­send zu reagie­ren. Die urhe­ber­recht­lich ver­letz­ten Wer­ke auf unse­rer Inter­net­sei­te wur­den sofort ent­fernt und dafür ein dau­er­haft ver­blei­ben­der Platz­hal­ter mit dem Hin­weis zur Urhe­ber­rechts­ver­let­zung eingesetzt.

Dem ver­ur­sa­chen­den Grup­pen­mit­glied wur­den auf­grund sei­nes Ver­ge­hens fol­gen­de Kon­se­quen­zen auferlegt:

a) Rück­wir­ken­de Strei­chung sämt­li­cher Wett­be­werbs­punk­te, die wider­recht­lich durch urhe­ber­rechts­ver­let­zen­des Bild­ma­te­ri­al erwor­ben wurden.
b) Sper­rung der Teil­nah­me an den dies­jäh­ri­gen Bild­wett­be­wer­ben des ATELIER 70, eben­falls rück­wir­kend geltend.
c) Da das betrof­fe­ne Grup­pen­mit­glied frei­wil­lig auch sei­ne nicht betrof­fe­nen Bil­der zurück­ge­zo­gen hat, erfolgt dar­aus eben­falls eine rück­wir­ken­de Revi­die­rung der Wett­be­werbs­punk­te und aner­kann­ten Leistungen.

Zudem ver­si­chert ATELIER 70, dass die urhe­ber­recht­lich ver­letz­ten Bil­der auch aus dem eige­nen Bild­ar­chiv ent­fernt wur­den, wel­ches die in inter­nen Wett­be­wer­ben plat­zier­ten Foto­gra­fien aufbewahrt.

Wir erklä­ren wei­ter­hin, dass zu kei­nem Zeit­punkt eine Ver­mark­tung der urhe­ber­recht­lich ver­letz­ten Bild­wer­ke von Sei­ten des ATELIER 70 statt­ge­fun­den hat. Eine Ver­mark­tung von Bil­dern unse­rer Mit­glie­der sei­tens ATELIER 70 hat in der Ver­gan­gen­heit nicht statt­ge­fun­den und wird auch in der Zukunft nicht geschehen.

Für die öffent­li­che Prä­sen­ta­ti­on der Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße auf der Inter­net­sei­te von ATELIER 70 ent­schul­di­gen wir uns in aller Form bei den betrof­fe­nen Fotografen.

Wir kön­nen das Gesche­he­ne lei­der nicht rück­gän­gig machen, zie­hen aber aus die­sem Vor­fall grup­pen­in­ter­ne Kon­se­quen­ten. Wir haben daher am 4. Juni 2015 unser Regel­werk in den Punk­ten Ein­rei­chungs­be­din­gun­gen, Repro­duk­ti­ons- und Ver­öf­fent­li­chungs­recht sowie Rechtsbelehrung/ Frei­stel­lungs­ver­pflich­tung über­ar­bei­tet. Das Regel­werk ist öffent­lich auf unse­rer Inter­net­sei­te hier einsehbar.
Zudem wur­de jedem Mit­glied auf­er­legt, dass Regel­werk zu unter­zeich­nen. Damit wol­len wir all unse­re Mit­glie­der noch ein­mal deut­lich auf das The­ma Bild­rech­te auf­merk­sam machen. Wir bedau­ern sehr, dass wir die­se Maß­nah­men ergrei­fen muss­ten, da es auch ein Stück weit Ver­trau­en inner­halb der Grup­pe zer­stört hat.

Salz­git­ter, den 6. Juni 2015   ATELIER 70